Impressum

Impressumsangaben gemäß § 5 Telemediengesetz und § 55 Rundfunkstaatsvertrag

Die Hebammerei
Hebammenpartnerschaft
Schulstraße 17
29640 Schneverdingen

Claudia Pahling
Tel. 05193 970636
E-Mail: claudia@hebammereipb.de

Birte Büchner
Tel. 05195 405409
E-Mail: birte@hebammereipb.de

Wir führen beide die Berufsbezeichnung der Hebamme verliehen in Deutschland

Steuernummer 41/233/10205
Finanzamt Soltau

Zuständiges Gesundheitsamt ist

Landkreis Heidekreis - Fachbereich Gesundheit
Dierkingstraße 19
29664 Walsrode

 

Wir sind Mitglieder im
Deutschen Hebammenverband
Gartenstraße 26
D-76133 Karlsruhe

Unsere Partnerschaft ist im zuständigen Amtsgericht Hannover im Partnerschaftsregister unter dem Registerblatt PR 200885 eingetragen.

 

Berufsordung

Berufsordnung vom 20. Februar 2009

Niedersächsisches Hebammengesetz über die Ausübung des Hebammenberufes, NHebG, § 2


§ 2 Allgemeine Berufspflichten

(1) Hebammen sind verpflichtet, ihren Beruf entsprechend dem jeweiligen Stand der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Geburtshilfe und der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse gewissenhaft auszuüben und dabei Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen. Soweit für die Qualitätssicherung anerkannte fachliche Regeln vorhanden sind, müssen die Maßnahmen diesen entsprechen.

(2) Hebammen sind verpflichtet, sich über die für die Ausübung ihres Berufs geltenden Vorschriften zu unterrichten und in höchstens dreijährigem Abstand an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Diese Veranstaltungen müssen wissenschaftliche Themen zur Schwangerschaftsbetreuung, zur Geburtshilfe und zur Wochenpflege umfassen und gewährleisten, dass die Hebamme mit der beruflichen Entwicklung so weit Schritt halten, wie dies für eine sichere und wirksame berufliche Leistung erforderlich ist.


§ 7 Meldepflichten

(1) Hebammen haben der unteren Gesundheitsbehörde unaufgefordert schriftlich anzuzeigen

5. alle drei Jahre die Teilnahme an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen (§ 2 Abs. 2),

Achtung, diese Empfehlungen liegen dem niedersächsischen Ministerium seit 2 Jahren zur Bearbeitung vor, entschieden ist noch nichts!!!!!


Empfehlung zur Fortbildungspflicht für Hebammen in Niedersachsen

Weitere gesetzliche Vorgaben zur Fortbildungspflicht und Teilnahme an qualitätssichernden Maßnahmen:


EU-Richtlinie 2005/36/EG unter Artikel 22 , Buchstabe b:

Die Ausbildung von Hebammen gewährleistet durch berufliche und allgemeine Weiterbildung im Einklang mit den spezifischen Verfahren der einzelnen Mitgliedsstaaten, dass Personen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, mit der beruflichen Entwicklung so weit Schritt halten, wie diese für eine sichere und effiziente berufliche Leistung erforderlich ist


Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V:

(1) Die Hebammen sind gemäß der jeweiligen Berufsordnung der Hebammen verpflichtet an Qualitätssicherungsmaßnahmen und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
(2) Die Landesverbände der Krankenkassen bzw. die Verbände der Ersatzkassen sind berechtigt im Rahmen der Qualitätssicherung die Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten zu überprüfen.

Die gesetzliche Grundlage für die Empfehlung zur Fortbildungspflicht für Hebammen in Niedersachsen ergibt sich aus diesem Niedersächsischen Hebammengesetz vom 25.02.2004.

Es gibt keine definierte Angabe der Stundenanzahl.

Eine Empfehlung des Hebammenverbandes Niedersachsen liegt bei 40 Unterrichtsstunden in 3 Jahren.
Dabei wären jeweils 10 Unterrichtstunden in den berufsaufgabenbezogenen Themen aus Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu wählen und 10 Stunden in Schlüsselkompetenzen / Komplementärkompetenzen. Geeignet sind insbesondere Fortbildungen der Hebammenlandesverbände und der Hebammenschulen.

Im oben zitierten Hebammengesetz bezieht sich die Fortbildungspflicht auf die sogenannten originären Hebammentätigkeiten. Zu ergänzen sind in dieser Empfehlung begleitende Kenntnisse und Kompetenzen, zum Beispiel sozial-kommunikative Fähigkeiten oder unternehmerische Kenntnisse die im Folgenden aufgeschlüsselt werden.


Ziel der beruflichen Fortbildung:

Berufliche Fortbildungen sollen die Qualität der gewissenhaften Berufsausübung für Hebammen und Entbindungspfleger nach dem jeweiligen Stand der medizinischen, psychologischen, soziologischen und geburtshilflichen Erkenntnisse sichern, die Berufsausbildung in sich verändernden Lebenslagen und Versorgungsformen unterstützen sowie der wachsenden Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung Rechnung tragen.

Berufsaufgabenbezogene Fortbildungsinhalte
Neue Erkenntnisse und evidenzbasiertes Wissen sowie Vertiefung und Erweiterung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in den drei originären Aufgabenbereichen der Hebammentätigkeit Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett:


Schwangerschaft

Für die Primärversorgung der Schwangeren ergeben sich folgende Fortbildungsthemen:

  • Schwangerschaftsvorsorge
  • Schwangerschaftsbeschwerden
  • Schwangerschaftsgymnastik
  • Geburtsvorbereitung
  • Risikobewertung entsprechend des Gestationsalters
  • Gestationsdiabetes
  • Ernährungsberatung der Schwangeren insbesondere zur Prophylaxe von Adipositas, Hypertonie und Makrosomie,
  • Psychohygiene bei Risikoklientel (ivF-Schwangerschaft, alte Erstgebärende, Teenagermütter, gefährdete Familienstrukturen)
  • Rauchentwöhnung,
  • Beratung und Hilfe hinsichtlich anderer Drogen und Süchte,
  • Beratung zu Fragen der Pränataldiagnostik,
  • Maßnahmen zur Verringerung von Ängsten,
  • Maßnahmen zur Prävention von Frühgeburten,
  • Bindungsförderung
  • Begleitung und Unterstützung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Neuerungen der Mutterschaftsrichtlinien
  • Dokumentation


Geburtshilfe

  • Einschätzung des Geburtsfortschritts und des kindlichen Wohlbefindens
  • Bedeutung von Schmerz in der Geburtshilfe
  • Risikoeinschätzung und Risikomanagement
  • Qualitätssicherung in der Geburtshilfe
  • Dokumentation und Haftungsrecht
  • Notfallmanagement in der hebammengeleiteten klinischen und außerklinischen Geburtshilfe
  • Versorgung eines Dammschnittes oder –risses,
  • Nicht-medikamentöse Schmerzbehandlung,
  • Integration von Vätern und anderen Familienangehörigen in die Geburtsarbeit.
  • Gebärhaltungen
  • Wassergeburt
  • Bonding
  • Stilförderung im Kreißsaal


Wochenbett

  • Wochenbettpflege
  • Stillberatung, -förderung und –anleitung
  • Stillen unter erschwerten Bedingungen (Mehrlinge, Säuglinge mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten, Frühchen etc. )
  • Säuglingsernährung im ersten Lebensjahr,
  • Postpartale Depression
  • Prävention von Rückbildungs- und Wundheilungsstörungen
  • Förderung der Eltern-Kind-Beziehung unter Einbeziehung von Kenntnissen aus der Bindungsforschung
  • Frühkindliche Entwicklung
  • Interdisziplinären Betreuung von sozial benachteiligten Familien
  • Säuglingsernährung
  • Informationen zu aktuellen Impfempfehlung von Säuglingen
  • Prophylaxe von postpartalen Infektionen
  • Prävention des plötzlichen Kindstodes
  • neue Erkenntnisse der Verhütungsberatung und Sexualhygiene
  • Rückbildungs- und Beckenbodengymnastik
  • Familienbildung


Notfallmanagement

Einen Schwerpunkt des Fortbildungsgeschehens bildet das geburtshilfliche Notfallmanagement. Hebammen arbeiten vorrangig im Bereich der physiologischen Verläufe von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Dabei ist ständig mit dem Eintritt einer latenten oder akuten Notsituation zu rechnen, die erkannt und adäquat behandelt werden muss. Deshalb wird das Management von akuten Notfällen als Pflichtfortbildung postuliert. Zu unterscheiden sind Notsituationen, die das Kind betreffen und solche, die die Mutter betreffen.


Themen zu kindlichen Notfällen:

  • ungeplanten Frühgeburt
  • Atemnotsyndrom
  • Management intrapartaler fetaler Notfallsituationen
  • Schulterdystokie
  • Nabelschnurvorfall
  • Reanimation des Neugeborenen
  • Management postpartale Erstversorgung kindlicher Geburtsverletzungen,
  • kindlichen Fehlbildungen,
  • unerwartete Beckenendlage
  • vorzeitige Placentalösung
  • Amnioninfektionssyndrom


Themen mütterlicher Notfälle:

  • Blutungen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
  • Hyperntensive Erkrankungen, Eklampsie, HELLP
  • Embolie
  • Früherkennung von Symptomen bei Infektionen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
  • Vital bedrohlichen mütterliche Geburtsverletzungen
  • Manuelle Lösung der Plazenta
  • Uterusruptur
  • Geburtsstillstand


Schlüsselqualifikationen

Schlüsselqualifikationen sind sowohl für Schwangerschaft wie auch für Geburt und Wochenbett erforderlich. Deshalb sollten Hebammen über Methodenkompetenz, sozial-kommunikative Kompetenz und personale Kompetenz verfügen.


Fortbildungsthemen zu Methodenkompetenz

  • Einführung in wissenschaftliches Denken und Arbeiten
  • Leitung von Qualitätszirkeln
  • Anwendung von Computerprogrammen
  • Fachenglisch,


Themen zu sozial-kommunikativer Kompetenz

  • Teamentwicklung
  • Kommunikation
  • Beratungskompetenz
  • Konfliktmanagement
  • Fall Management, Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsfachberufen
  • Beratungskompetenz (u.a. zur Familienplanung, Ernährung, Rauchen, Alkohol, Stillen)
  • Betreuung von Migrationsfamilien
  • Deeskalationstraining
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit


Zum Ausbau der personalen Kompetenz sollten geübt werden:

  • Betreuung während Sterben, Tod und Trauer in der Perinatalphase
  • Emotionale Begleitung von Eltern während vital-bedrohlicher geburtshilflicher Situationen
  • Ethische Aspekte in der Geburtshilfe
  • Prävention des Burnout-Syndroms
  • Stressbewältigung
  • Supervision


Zum Ausbau der Kompetenzen als Unternehmerin sollten Kenntnisse erworben werden zu

  • Betriebswirtschaftlichen Grundlagen für die Hebammenpraxisorganisation zur Förderung der Wirtschaftlichkeit in der Freiberuflichkeit
  • Abrechnungsmodalitäten nach der aktuellen Gebührenordnung für Hebammen
  • Haftungs- und Rechtsfragen
  • Berufspolitischer Bildung
  • Zeitmanagement
  • Hygienemaßnahmen für die freiberufliche Hebammenpraxis
  • Qualitätsmanagent - und Qualitätssicherungmaßnahmen für die Hebammenarbeit

Die Fortbildungsangebote können berufsübergreifend im Sinne der Schlüsselqualifikationen angelegt sein.


Fortbildungen in Komplementärmethoden

  • Akupunktur
  • Homöopathie
  • Bachblüten
  • Babymassage
  • Fußreflexzonentherapie u. ä.

Kriterien für Fortbildungen im Sinne der Fortbildungspflicht

Fortbildungsinhalte
Fortbildungsinhalte müssen dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen. Fortbildungsinhalte beziehen sich neben den Kernaufgaben der Hebammen auch auf Themen der Gesundheitsbildung und Prävention, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement, interdisziplinäre Zusammenarbeit, wissenschaftliches Arbeiten und Methoden der evidenzbasierten Medizin.

Fortbildungen dienen dem Erhalt und der Verbesserung der fachlichen Kompetenz, der methodischen Kompetenz, der sozial-kommunikativen und der personalen Kompetenz.

Kriterien für Fortbildungsveranstaltungen


Fortbildungsveranstaltungen müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Fortbildungsinhalte entsprechen den Zielen der Berufsordnung.
  • Die Fortbildungsinhalte entsprechen dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand.
  • Die Inhalte sind für die berufliche Praxis anwendbar.
  • Die Fortbildungen werden von qualifizierten Referenten durchgeführt.
  • Die Fortbildungen sind konzeptionell strukturiert.
  • Die Fortbildungen werden mit adäquaten Methoden durchgeführt.


Folgende Informationen sollte ein Fortbildungsangebot enthalten:

  • Thema der Fortbildung, Ziele, Inhalte,
  • Evidenzbasierung, Aktualität, Relevanz
  • Name des/r ReferentIn, Qualifikation,
  • Lehr-/Lernmethoden,
  • Form der Lernzielkontrolle,
  • Literatur, Fortbildungsskript,
  • Zielgruppe, maximale Teilnehmerzahl,
  • Veranstaltungsort, Datum, Uhrzeit, Stundenzahl,
  • Veranstalter, Ansprechpartner, Anschrift.

Die inhaltliche Beschreibung eines Fortbildungsangebots in Form einer Fortbildungsbeschreibung zeigt die berufsaufgabenbezogene Eignung auf. Damit wird ersichtlich, welche Kompetenzen die Hebamme vertiefen kann. Darüber hinaus werden die Fortbildungsziele bezüglich der Schlüsselkompetenzen und die Evidenzbasierung benannt.


Fortbildungsziele

Die Fortbildung der Hebammen und Entbindungspfleger dient der Aktualisierung und dem Neuerwerb von theoretischem Wissen und fachlicher sowie persönlicher Kompetenz. Fortbildung soll dazu beitragen, die Fähigkeit zur selbständigen Beurteilung wissenschaftlicher Grundlagen und klinischer Vorgehensweisen in der Hebammenarbeit zu fördern.

Besondere Bedeutung hat die kontinuierliche berufsbegleitende Reflexion der eigenen beruflichen Praxis. Fortbildung unterstützt die interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit.


Fortbildungsarten

Entsprechend der eigenen Berufssituation und dem eigenen Lernverhalten werden den Hebammen und Entbindungspflegern empfohlen verschiedene Fortbildungsformen wählen:

  • Vorträge, Seminare, Workshops
  • Tagungen und Kongresse
  • Mediengestütztes Selbststudium (z.B. Fachliteratur, Online-Medien )
  • Qualitätszirkel, Supervision
  • Studium, Weiterbildung
  • Eigene wissenschaftliche Tätigkeit
  • Fachweiterbildung


Meldepflicht für Hebammen in Niedersachsen gemäß NHebG § 7

Für Hebammen in Niedersachsen besteht die Meldepflicht ( NHebG § 7 ) bei der unteren Gesundheitsbehörde. Darin gibt sie u.a. die Teilnahme an beruflichen Fortbildungen und Qualitätsmanagementmaßnahmen an, Änderungen zur Anschrift ihrer beruflichen Tätigkeit und der Beschäftigungsart an u.a.

Versäumnisse bezüglich der Fortbildungspflicht

Kommt eine Hebamme ihrer Fortbildungspflicht nicht nach, so kann dies durch die untere Gesundheitsbehörde kontrolliert und sanktioniert werden

oder

Organisation des Fortbildungsnachweises

Gemäß §2 der HebBO Nds ist jede Hebamme verpflichtet, innerhalb von drei Kalenderjahren mindestens 40 Fortbildungsstunden nachzuweisen. Mit Ablauf der drei Jahre kann das zuständige Gesundheitsamt die Hebamme auffordern, ihre Fortbildungsstunden nachzuweisen. Das Gesundheitsamt prüft die Nachweise und bescheinigt möglicherweise der Hebamme die Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht.

Die Empfehlungen zur Fortbildungspflicht für Hebammen und Entbindungspfleger bilden dafür die Grundlage. Sanktionen bei Nichteinhaltung liegen im Zuständigkeitsbereich der Unteren Gesundheitsbehörde.


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